Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 70. Senat, Urteil vom 10.04.2014, Az.: OVG 70 A 18.13
Zusammenfassung:
```html Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG 70 A 18.13) zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters im Flurbereinigungsverfahren bei unklarer Eigentumsnachfolge Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 70. Senat Aktenzeichen: OVG 70 A 18.13 Datum: 10.04.2014 Entscheidungsart: Urteil Thema: Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters durch den Landkreis gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (juris: BGBEG); Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts; Unrichtigkeit des Grundbuchs infolge Tod eines Eigentümers; Nichtfeststellbarkeit des neuen Eigentümers Zusammenfassung Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10.04.2014 (Az. OVG 70 A 18.13) beschäftigt sich mit der Problematik der Eigentumsfeststellung in laufenden Flurbereinigungsverfahren, wenn ein Eigentümer verstorben ist und der neue Eigentümer nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann. Im Kern geht es um die Frage der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters durch den Landkreis nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (nunmehr BGBEG) zur Wahrung der Rechte des nicht feststellbaren Eigentümers im Flurbereinigungsprozess. Das Gericht präzisiert die Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts und stellt klar, dass eine solche Bestellung zulässig und erforderlich ist, um den Fortgang des Verfahrens zu gewährleisten, wenn das Grundbuch infolge des Todes eines Eigentümers noch nicht berichtigt wurde und kein neuer Eigentümer festgestellt werden kann. Das Urteil stellt damit wichtige Leitlinien für die Praxis bei der juristischen Handhabung von Erbfall-bedingten Eigentumsunsicherheiten in
