FG Nürnberg 4. Senat, Urteil vom 23.11.2020, Az.: 4 K 1100/19

Zusammenfassung:

Das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg (Az. 4 K 1100/19) vom 23. November 2020 befasst sich mit der Frage, ob bei der Übertragung und dem Tausch von Miteigentumsanteilen unter Geschwistern eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer möglich ist. Das Gericht entschied, dass eine solche Steuerbefreiung nicht greift, wenn es sich um entgeltliche Rechtsgeschäfte handelt, auch wenn diese unter nahen Verwandten stattfinden. Insbesondere bei Tauschvorgängen von Grundstücksanteilen ist die Grunderwerbsteuerpflicht zu beachten. Das Urteil stellt damit klar, dass die gesetzliche Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) nicht auf Geschwister übertragbar ist, da diese Befreiung nur für Übertragungen zwischen Ehegatten, Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie gilt.

Tenor

Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass bei der Übertragung und dem Tausch von Miteigentumsanteilen an Grundstücken zwischen Geschwistern keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach § 3 Nr. 6 GrEStG besteht. Die Klage gegen den Grunderwerbsteuerbescheid wurde abgewiesen, da der Vorgang als steuerpflichtiger Erwerb einzuordnen ist. Die Entscheidung ist von hoher Bedeutung für die steuerliche Behandlung von Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie.

Gründe

1. Hintergrund und Sachverhalt

Im vorliegenden Fall stritten Geschwister über die Frage der Grunderwerbsteuerpflicht bei der Übertragung und dem Tausch von Miteigentumsanteilen an Grundstücken. Die Kläger hatten jeweils Miteigentumsanteile an verschiedenen Grundstücken erworben und wollten diese untereinander tauschen. Die Finanzbehörde sah in diesem Vorgang einen steuerpflichtigen Erwerb im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) und forderte Grunderwerbsteuer. Die Kläger beriefen sich dagegen auf eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GrEStG, wonach unter bestimmten Voraussetzungen Übertragungen innerhalb der Familie von der Steuer befreit sind.

2. Rechtliche Grundlagen der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von inländischem Grundbesitz. Sie wird gemäß § 1 Abs. 1 GrEStG erhoben, sobald ein Grundstück durch Vertrag oder gesetzliche Anordnung den Eigentümer wechselt. Die Steuerpflicht besteht grundsätzlich auch bei unentgeltlichen und entgeltlichen Erwerbsvorgängen.

Wichtig für den vorliegenden Fall ist § 3 Nr. 6 GrEStG, der bestimmte Übertragungen von der Grunderwerbsteuer befreit. Dort heißt es:

„Von der Steuer befreit sind die Übertragungen von Todes wegen und die Übertragungen unter Ehegatten und Lebenspartnern sowie von Verwandten in gerader Linie.“

Diese Steuerbefreiung gilt jedoch nicht für Übertragungen zwischen Geschwistern, da diese keine Verwandten in gerader Linie sind.

3. Die Entscheidung des FG Nürnberg

Das FG Nürnberg stellte in seinem Urteil vom 23. November 2020 klar, dass der Tausch von Miteigentumsanteilen zwischen Geschwistern keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GrEStG auslöst. Auch wenn der Austausch innerhalb der Familie erfolgt, handelt es sich um ein entgeltliches Rechtsgeschäft, das der Grunderwerbsteuer unterliegt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Steuerbefreiung im Gesetz klar auf bestimmte Verwandtschaftsverhältnisse beschränkt ist und Geschwister nicht umfasst. Zudem ist der Tausch als entgeltlicher Erwerb anzusehen, da jeweils ein Gegenwert übertragen wird. Eine unentgeltliche Übertragung wäre nur dann möglich, wenn kein Tausch stattfindet oder eine Schenkung vorliegt.

Das FG führte weiter aus, dass eine Gleichstellung von Geschwistern mit Verwandten in gerader Linie zu einer nicht gerechtfertigten Ausweitung der Steuerbefreiungen führen würde. Die gesetzliche Regelung sei eindeutig und biete keine Grundlage für eine Auslegung zugunsten der Kläger.

4. Auswirkungen und Relevanz für die Praxis

Das Urteil hat erhebliche Bedeutung für Familien, die Grundstücke oder Miteigentumsanteile untereinander übertragen möchten. Insbesondere bei Geschwistern ist mit einer Grunderwerbsteuerpflicht zu rechnen, wenn die Übertragung entgeltlich erfolgt oder ein Tausch stattfindet.

Für die Praxis bedeutet dies:

  • Keine Steuerbefreiung für Geschwister: Anders als bei Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie besteht bei Geschwistern keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer.
  • Entgeltliche Übertragungen und Tauschgeschäfte: Solche Vorgänge sind steuerpflichtig, auch innerhalb der Familie.
  • Planung von Grundstücksübertragungen: Betroffene sollten die steuerlichen Konsequenzen vorab prüfen und gegebenenfalls alternative Gestaltungen erwägen.

5. Rechtliche und steuerliche Hinweise für Betroffene

Betroffene sollten vor der Übertragung oder dem Tausch von Grundstücksanteilen unter Geschwistern folgende Punkte berücksichtigen:

  • Grunderwerbsteuerpflicht prüfen: Die steuerliche Belastung kann erheblich sein und sollte in die Planung einbezogen werden.
  • Alternativen erwägen: Unentgeltliche Übertragungen (z.B. Schenkungen), Aufteilungen oder Verkauf an Dritte können unterschiedliche steuerliche Folgen haben.
  • Beratung durch Fachanwälte und Steuerberater: Eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung ist unerlässlich, um unerwartete Steuerforderungen zu vermeiden.
  • Dokumentation und transparente Verträge: Die Gestaltung der Verträge sollte klar und nachvollziehbar sein, um Streitigkeiten mit Finanzbehörden zu vermeiden.

6. Fazit

Das Urteil des FG Nürnberg stellt klar, dass die gesetzliche Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GrEStG nicht auf Übertragungen und Tausch von Miteigentumsanteilen zwischen Geschwistern anwendbar ist. Diese Vorgänge sind als entgeltliche Erwerbe zu qualifizieren und unterliegen der Grunderwerbsteuer. Für betroffene Familien empfiehlt sich eine frühzeitige und fachkundige Planung, um steuerliche Nachteile zu minimieren.

Die Entscheidung trägt zur Rechtssicherheit in der Familien- und Grundstücksübertragung bei und verdeutlicht die strenge Auslegung der Steuerbefreiungen im Grunderwerbsteuergesetz. Insbesondere für juristische Laien ist es wichtig, die steuerlichen Folgen von Grundstückstransaktionen innerhalb der Familie genau zu kennen und professionellen Rat einzuholen.

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