BFH 2. Senat, Urteil vom 06.05.2021, Az.: II R 1/19
Zusammenfassung:
```html Keine Erbschaftsteuerpause – Das Urteil des BFH 2. Senats (II R 1/19) vom 06.05.2021 Zusammenfassung Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 06. Mai 2021 (Az. II R 1/19) klärt eine wesentliche Fragestellung im Erbschaftsteuerrecht: Die sogenannte „Erbschaftsteuerpause“ existiert nicht. Konkret bedeutet dies, dass keine Unterbrechung oder Aussetzung der Erbschaftsteuer auf den Besitz von Vermögenswerten eintritt, wenn diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums erneut übertragen werden. Der BFH stellt klar, dass die Steuerpflicht auch bei aufeinanderfolgenden Erwerben aus Todesfällen fortbesteht und eine Befreiung oder Aufschub nicht gewährt wird. Das Urteil sorgt für Rechtssicherheit und ist von großer Bedeutung für Erben, Steuerberater und Rechtsanwälte, die mit komplexen Vermögensnachfolgen befasst sind. Tenor Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Erbschaftsteuerpause bei aufeinanderfolgenden Erwerbungen durch Erbschaften nicht besteht. Die Steuerpflicht bleibt bei jeder Erbschaft eigenständig bestehen, und eine Steuerbefreiung oder -aussetzung aufgrund einer vorangegangenen Erbschaft wird nicht gewährt. Gründe 1. Hintergrund und Sachverhalt Im Mittelpunkt des Urteils stand die Frage, ob bei aufeinanderfolgenden Erbschaften innerhalb kurzer Zeiträume eine sogenannte „Erbschaftsteuerpause“ einzuräumen ist. Konkret ging es um Fälle, in denen ein Erbe Vermögenswerte unmittelbar oder kurz nach Erhalt erneut geerbt oder übertragen bekommt. Die Kläger argumentierten, dass eine Steuerpause gerechtfertigt sei, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden
