Niedersächsisches Finanzgericht 15. Senat, Urteil vom 02.07.2013, Az.: 15 K 265/11
Zusammenfassung:
```html Keine Betriebsaufgabe durch Erbteilung verpachteter Flächen – Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (15 K 265/11) Zusammenfassung Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.07.2013 (Az. 15 K 265/11) behandelt die Frage, ob die Erbteilung verpachteter landwirtschaftlicher Flächen eine Betriebsaufgabe im erbrechtlichen Steuerrecht darstellt. Im vorliegenden Fall ging es darum, ob die Verpachtung der geerbten Flächen an Dritte und die damit verbundene Aufspaltung des Betriebs eine Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs im Sinne der Erbschaftsteuer bedeutet. Das Gericht stellte klar, dass eine bloße Erbteilung und anschließende Verpachtung der Flächen nicht automatisch als Betriebsaufgabe zu werten ist. Die Entscheidung hat große Bedeutung für Erben landwirtschaftlicher Betriebe, da sie aufzeigt, unter welchen Voraussetzungen keine steuerliche Betriebsaufgabe angenommen wird und somit steuerliche Begünstigungen weiterhin möglich sind. Tenor Das Niedersächsische Finanzgericht entscheidet, dass die Erbteilung verpachteter landwirtschaftlicher Flächen keine Betriebsaufgabe im Sinne der Erbschaftsteuer darstellt. Die Verpachtung an Dritte führt nicht zur Aufgabe des Betriebs, wenn die Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden und eine wirtschaftliche Fortführung des Betriebs gewährleistet ist. Gründe der Entscheidung 1. Hintergrund und Sachverhalt Im zugrundeliegenden Verfahren ging es um die steuerliche Behandlung landwirtschaftlicher Flächen, die nach dem Tod des Betriebsinhabers unter den Erben aufgeteilt wurden. Die Flächen wurden nicht selbst bewirtschaftet, sondern an
