BFH 10. Senat, Urteil vom 09.04.2025, Az.: X R 12/21

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```html Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte eines Erben wegen langjähriger Dauer eines Erbscheinverfahrens – BFH, Urteil v. 09.04.2025, X R 12/21 Zusammenfassung Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 09. April 2025 (Az. X R 12/21) klärt die Frage, ob Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Erbschaftseinkünfte aufgrund der langjährigen Dauer eines Erbscheinverfahrens erlassen werden können. Der 10. Senat verneint einen Billigkeitserlass in solchen Fällen, da die Verzögerungen im Verfahren grundsätzlich nicht zu Lasten der Finanzverwaltung gehen dürfen. Das Urteil verdeutlicht, dass Erben trotz oftmals unvermeidbarer Verfahrensverzögerungen zur Zahlung von Nachzahlungszinsen verpflichtet bleiben. Damit setzt der BFH klare Leitlinien für die Praxis und stärkt die Rechtssicherheit im Erbschaftssteuer- und Einkommensteuerrecht. Tenor Der Bundesfinanzhof entscheidet, dass ein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen auf Einkommensteuer, die auf Erbschaftseinkünfte entfallen, nicht allein wegen der langjährigen Dauer eines Erbscheinverfahrens gewährt werden kann. Die Revision des Klägers wird zurückgewiesen. Gründe 1. Einleitung Das vom Bundesfinanzhof entschiedene Verfahren befasst sich mit der Frage, ob Nachzahlungszinsen bei Einkommensteuer, die sich auf Erbschaftseinkünfte beziehen, aufgrund der langanhaltenden Verzögerungen eines Erbscheinverfahrens erlassen werden können. Diese Problematik ist in der erbrechtlichen und steuerlichen Praxis von großer Bedeutung, da Erbscheinverfahren nicht selten mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Erben sehen sich somit häufig mit

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