BFH 2. Senat, Urteil vom 18.07.2013, Az.: II R 45/11
Zusammenfassung:
```html Erbrechtliche Bewertung von Grundstücksschenkungen und Weiterschenkungen an Schwiegerkinder – Analyse des BFH-Urteils II R 45/11 vom 18.07.2013 Zusammenfassung: Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.07.2013 (Az. II R 45/11) befasst sich mit der erbschaftsteuerlichen Behandlung von Grundstücksschenkungen an ein Kind, gefolgt von einer Weiterschenkung des Kindes an das Schwiegerkind. Wesentlicher Kern der Entscheidung ist, dass eine solche Weiterschenkung ohne eine rechtliche Verpflichtung der Eltern keine direkte Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind darstellt. Dies hat erhebliche Konsequenzen für die steuerliche Einordnung und Bewertung der Schenkungsvorgänge. Das Urteil präzisiert die Voraussetzungen, unter denen eine Zuwendung an das Schwiegerkind bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer berücksichtigt wird und schärft die Abgrenzung zwischen eigenverantwortlichen Schenkungen und durch Eltern veranlassten Vermögensübertragungen. Damit schafft die Entscheidung wichtige Klarheit für die Praxis bei der Gestaltung familieninterner Vermögensübertragungen. Tenor des Urteils Der Bundesfinanzhof entschied, dass eine Grundstücksschenkung der Eltern an ihr Kind, die anschließend das Grundstück ohne rechtliche Verpflichtung an das Schwiegerkind weiterschenkt, keine direkte Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind darstellt. Eine solche Weiterschenkung ist als eigenständige Schenkung des Kindes zu behandeln. Somit entfällt eine steuerliche Berücksichtigung der Eltern als Schenker gegenüber dem Schwiegerkind im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gründe der Entscheidung 1. Hintergrund und
