EuGH, Urteil vom 09.03.2023, Az.: C-354/21
Zusammenfassung:
```html EuGH-Urteil C-354/21 vom 09.03.2023: Wegweisende Entscheidung im europäischen Erbrecht Zusammenfassung Am 9. März 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Verfahren C-354/21 ein bedeutendes Urteil im Bereich des europäischen Erbrechts gefällt. Das Urteil klärt zentrale Fragen zur Anwendbarkeit des Europäischen Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 (EuErbVO) und konkretisiert die Zuständigkeit der Gerichte bei grenzüberschreitenden Erbfällen. Besonders relevant ist die Entscheidung für Fälle, in denen Erblasser und Erben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen oder sich Vermögenswerte in mehreren Mitgliedstaaten befinden. Durch die präzise Auslegung der Verordnung stärkt der EuGH die Rechtssicherheit und erleichtert die Nachlassabwicklung in grenzüberschreitenden Erbfällen. Damit setzt dieses Urteil einen wichtigen Standard für die Harmonisierung des europäischen Erbrechts. Tenor Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass bei der Anwendung der EuErbVO die Zuständigkeit der Gerichte sich grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes bestimmt. Eine abweichende Vereinbarung oder eine ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Zudem sind die Vorschriften zur Zuständigkeit und anzuwendendem Recht im Sinne einer einheitlichen und vorhersehbaren Nachlassabwicklung auszulegen. Gründe der Entscheidung 1. Hintergrund und Kontext des Verfahrens Das Verfahren C-354/21 wurde dem EuGH vorgelegt, um eine Auslegungsklärung der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) zu erhalten. Im vorliegenden Fall ging es um einen
