LG Freiburg (Breisgau) 6. Zivilkammer, Urteil vom 07.11.2008, Az.: 6 O 173/07

Zusammenfassung:

```html Haftung des Rechtsanwalts bei Erbrechtsberatung: Urteil des LG Freiburg (Breisgau), Az. 6 O 173/07 vom 07.11.2008 Zusammenfassung Das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 07. November 2008 (Az.: 6 O 173/07) behandelt die Haftung eines Rechtsanwalts im Rahmen einer Erbrechtsberatung. Im Fokus steht die Frage, ob ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter vorliegt und welche Konsequenzen sich daraus bei einer Falschberatung ergeben können. Konkret ging es um eine fehlerhafte Beratung zur Ergänzung eines Ehegattentestaments durch Vermächtnisse zugunsten von Abkömmlingen, die sich nachteilig auf die Erbfolge auswirkten. Das Gericht stellte klar, dass ein Rechtsanwalt auch gegenüber Dritten haftet, wenn diese in den Schutzbereich der Beratung einbezogen sind. Zudem zeigte das Urteil die Bedeutung einer sorgfältigen und umfassenden Beratung im Erbrecht auf, um Vermögensverluste zu vermeiden. Tenor Das Landgericht Freiburg verurteilte den beklagten Rechtsanwalt zur Schadensersatzleistung gegenüber dem Kläger wegen mangelhafter erbrechtlicher Beratung. Es wurde festgestellt, dass zwischen dem Rechtsanwalt und dem Kläger ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bestand. Die fehlerhafte Beratung über die Ergänzung eines Ehegattentestaments um beeinträchtigende Vermächtnisse führte zu einem Schaden, für den der Rechtsanwalt haftet. Gründe Die Entscheidung des Landgerichts Freiburg vom 07.11.2008 (Az. 6 O 173/07) ist ein wegweisendes Urteil zur Haftung von Rechtsanwälten in der

Tenor

Gründe

Barrierefreiheit

Inhalts- und Navigationshilfen

Farbanpassungen

Textanpassungen

100%
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.

Formular

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.
Checkboxen
✉️ Kontaktieren Sie uns