Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen 12. Senat, Urteil vom 16.10.2013, Az.: L 12 AS 175/12

Zusammenfassung:

```html Grundsicherung und Vermögensberücksichtigung: Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen zum selbstgenutzten Hausgrundstück Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, 12. Senat Aktenzeichen: L 12 AS 175/12 Datum: 16.10.2013 Thema: Grundsicherung für Arbeitsuchende – Vermögensberücksichtigung – im Alleineigentum stehendes selbstgenutztes Hausgrundstück – unangemessene Größe – Verwertbarkeit Zusammenfassung Das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16.10.2013 (Az. L 12 AS 175/12) befasst sich mit der Frage, inwieweit ein im Alleineigentum stehendes, selbstgenutztes Hausgrundstück bei der Berechnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Vermögen zu berücksichtigen ist. Entscheidend war insbesondere, ob die Größe des Hauses unangemessen ist und somit eine Verwertung zumutbar erscheint. Das Gericht stellte klar, dass bei unangemessen großen Immobilien eine Vermögensverwertung möglich ist, selbst wenn die Immobilie selbst genutzt wird. Das Urteil präzisiert die Grenzen der Vermögensfreistellung und hat Bedeutung für Leistungsberechtigte wie auch Sozialleistungsträger im Kontext der Grundsicherung nach SGB II. Tenor Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein im Alleineigentum stehendes, selbstgenutztes Hausgrundstück, dessen Größe als unangemessen beurteilt wird, bei der Berechnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende als verwertbares Vermögen anzusehen ist. Die Vermögensfreistellung greift nicht, wenn die Immobilie die angemessene Wohnfläche übersteigt und eine Verwertung zumutbar ist. Gründe des Urteils 1. Einführung Das vorliegende Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich mit einem zentralen Problem der

Tenor

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