Bayerisches Oberstes Landesgericht 2. Zivilsenat, Beschluss vom 08.06.2000, Az.: 2Z BR 29/00

Zusammenfassung:

1. Zusammenfassung Das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 08.06.2000 (Az. 2Z BR 29/00) befasst sich mit der Frage, ob die Grundbucheintragung eines Erben auch ohne Vorlage eines Erbscheins möglich ist, wenn der Erbe das Erbrecht durch eine eidesstattliche Versicherung des Nacherben nachweist. Im vorliegenden Fall erkannte das Gericht an, dass eine eidesstattliche Versicherung des Nacherben als Nachweis des Erbrechts ausreichen kann, wodurch der Erbschein entbehrlich wird. Die Entscheidung klärt damit die Anforderungen an den Nachweis des Erbrechts im Grundbuchverfahren und stärkt die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens zur Eigentumsumschreibung für Erben. Das Gericht stellt klar, dass insbesondere bei Nacherben die eidesstattliche Versicherung ein geeignetes Beweismittel sein kann, um den Eintritt der Erbschaft zu dokumentieren. Damit wird der oftmals kosten- und zeitintensive Erbschein nicht zwingend vorausgesetzt. Diese praxisnahe Lösung erleichtert Erben den Zugriff auf die Erbschaft und die Abwicklung von Immobilienübertragungen im Grundbuch. 2. Tenor Beschluss: Die Grundbucheintragung des Erben kann auf Grundlage einer eidesstattlichen Versicherung des Nacherben erfolgen, ohne dass ein Erbschein vorzulegen ist. Die Kosten des Verfahrens trägt die unterliegende Partei. Der Beschwerdewert wird auf den Wert des Grundstücks festgesetzt. 3. Gründe 3.1 Sachverhalt Im zugrundeliegenden Fall ging es um die Eintragung eines Erben im Grundbuch nach dem Ableben

Tenor

Gründe

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