BFH 2. Senat, Urteil vom 19.02.2013, Az.: II R 47/11
Zusammenfassung:
```html Geltendmachung des Pflichtteils nach Tod des Verpflichteten durch dessen Alleinerben – Abziehbarkeit des Pflichtteilsanspruchs als Nachlassverbindlichkeit Zusammenfassung Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), 2. Senat, vom 19. Februar 2013 (Az. II R 47/11), behandelt die steuerliche Behandlung von Pflichtteilsansprüchen, die nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten durch dessen Alleinerben geltend gemacht werden. Im Kern entschied der BFH, dass der Pflichtteilsanspruch als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist, wenn dieser Anspruch im Nachlassfalle vom Alleinerben geltend gemacht wird. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Erbschaftsteuerfestsetzung, da dadurch die Bemessungsgrundlage gemindert wird. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Hintergründe, die steuerliche Relevanz und die praktische Bedeutung dieses Urteils für Erben und Berater. Tenor Der Bundesfinanzhof entscheidet: Der Pflichtteilsanspruch eines Dritten, der nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten durch dessen Alleinerben geltend gemacht wird, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig und mindert somit die Erbschaftsteuerbemessungsgrundlage. Gründe 1. Einleitung Das Pflichtteilsrecht ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Erbrecht, die nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass sichert, selbst wenn sie im Testament nicht oder nicht ausreichend bedacht wurden. Die steuerliche Behandlung von Pflichtteilsansprüchen ist dabei von erheblicher Bedeutung, da diese Ansprüche die Höhe der Erbschaftsteuer beeinflussen können. Vor dem Hintergrund des Urteils des BFH vom 19. Februar 2013 (Az. II R 47/11) stellt
