VG Stuttgart 18. Kammer, Urteil vom 22.03.2022, Az.: 18 K 5757/19

Zusammenfassung:

```html Erfolgreiche Abweisung einer Klage auf Befreiung von der Landesheimbauverordnung in Baden-Württemberg – VG Stuttgart Urteil 18 K 5757/19 vom 22.03.2022 Zusammenfassung Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 22.03.2022 (Az. 18 K 5757/19) eine Klage auf Erteilung einer Befreiung von den Vorschriften der Landesheimbauverordnung Baden-Württemberg abgewiesen. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob der Antragsteller von den baurechtlichen Anforderungen einer Landesheimbauverordnung befreit werden kann. Das Gericht stellte klar, dass die Landesheimbauverordnung zwingende Anforderungen an bestimmte Bauvorhaben stellt, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine Befreiung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Im vorliegenden Fall konnten die Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Das Urteil verdeutlicht die strikte Anwendung der Landesheimbauverordnung und zeigt die Bedeutung von baurechtlichen Vorgaben bei Erbauseinandersetzungen oder Nachlassverwaltungen, wenn Immobilien betroffen sind. Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird nicht zugelassen. Gründe 1. Einführung und Hintergrund Die Landesheimbauverordnung Baden-Württemberg (LHeimBauVO) regelt baurechtliche Anforderungen an die Errichtung, Änderung und den Betrieb von Heimen, insbesondere im sozialen Bereich. Sie dient dem Schutz der Bewohner, der Sicherheit und der Einhaltung bestimmter baulicher Mindeststandards. Im Urteilsfall ging es um einen Antrag auf Befreiung von diesen Vorschriften, da der Antragsteller

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