FG, Beschluss vom 23.02.2022, Az.: 4 K 930/19 Erb

Zusammenfassung:

1. Zusammenfassung Das Urteil des Finanzgerichts (FG) im Verfahren 4 K 930/19 Erb vom 23. Februar 2022 behandelt zentrale Fragen zur Erbschaftsteuer, insbesondere den Abzug eines Ausgleichsanspruchs des Ehegatten aus einer Bruchteilsgemeinschaft als Nachlassverbindlichkeit sowie die Ausübung des Auswahlermessens bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Erbschaftsteuer. Dabei wurde klargestellt, dass ein solcher Ausgleichsanspruch grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen ist, sofern er rechtlich durchsetzbar ist. Gleichzeitig entschied das Gericht, dass das Finanzamt bei der Bemessung des Verspätungszuschlags einen Ermessensspielraum hat, der unter Berücksichtigung aller Umstände auszuüben ist. Das Urteil bietet wichtige Leitlinien für Erben und Steuerpflichtige in der Praxis und stärkt die Rechtssicherheit bei der Erbschaftsteuerfestsetzung. 2. Tenor Das Finanzgericht entscheidet: Der Ausgleichsanspruch des überlebenden Ehegatten aus einer Bruchteilsgemeinschaft ist als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen. Bei der Festsetzung des Verspätungszuschlags ist das Ermessen des Finanzamts unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls auszuüben. Die Kosten des Verfahrens trägt die unterlegene Partei. Der Beschwerdewert wird auf 150.000 Euro festgesetzt. 3. Gründe 3.1 Sachverhalt Im vorliegenden Fall verstarb der Erblasser und hinterließ neben Vermögen auch einen überlebenden Ehegatten, mit dem er Miteigentum an bestimmten Nachlassgegenständen in Form einer Bruchteilsgemeinschaft begründet hatte. Nach dem Tod des Erblassers entstand zwischen den Erben und dem

Tenor

Gründe

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