Oberster Gerichtshof Wien, Urteil vom 25.11.2021, Az.: 2 Ob 173/21m

Zusammenfassung:

```html Erbrechtsänderung in Österreich: Verlust der Angehörigenstellung eines Ehegatten bzw. Lebenspartners Zusammenfassung Das Urteil des Obersten Gerichtshofs Wien (OGH) vom 25.11.2021, Aktenzeichen 2 Ob 173/21m, stellt eine bedeutende Entscheidung im österreichischen Erbrecht dar. Es behandelt den Verlust der Angehörigenstellung eines Ehegatten bzw. Lebenspartners und die damit verbundenen erbrechtlichen Konsequenzen. Der OGH präzisiert, unter welchen Voraussetzungen ein Ehegatte oder Lebenspartner die erbrechtliche Stellung verliert – insbesondere im Zusammenhang mit der Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft durch Scheidung oder gerichtlichen Beschluss. Das Urteil sorgt für Klarheit bei der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen und stärkt die Rechtssicherheit für Erben und Nachlassverwalter. Zudem werden wichtige Aspekte zu Testierfreiheit und Pflichtteilsansprüchen beleuchtet. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für die Gestaltung von Erbverträgen und testamentarischen Verfügungen in Österreich. Tenor Der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass der Verlust der Angehörigenstellung eines Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners im Falle der Scheidung oder Aufhebung der Partnerschaft gemäß § 751 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) eintritt. Damit erlischt der gesetzliche Erbanspruch und alle sonstigen erbrechtlichen Rechte und Pflichten. Dies gilt auch, wenn die Scheidung oder Aufhebung erst nach Eintritt des Erbfalls rechtskräftig wird. Die Entscheidung präzisiert die Rechtslage und stellt klar, dass eine erbrechtliche Stellung nur während der bestehenden Ehe oder eingetragenen

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