Niedersächsisches Finanzgericht 3. Senat, Urteil vom 26.09.2007, Az.: 3 K 292/03
Zusammenfassung:
```html Bindung an vorgenommene Aufteilung des Betriebsvermögensfreibetrags nach § 13a ErbStG – Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (3 K 292/03) Zusammenfassung Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. September 2007 (Az. 3 K 292/03) befasst sich mit der umstrittenen Frage der Bindung an eine bereits vorgenommene Aufteilung des Betriebsvermögensfreibetrags nach § 13a ErbStG bei mehreren Erben. Im konkreten Fall ging es um die steuerliche Behandlung der Betriebsvermögensfreibeträge, die einem Unternehmen zugutekamen, das auf mehrere Erben überging. Das Gericht entschied, dass die Aufteilung des Freibetrags, die im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung getroffen wurde, für die Erben bindend ist und nicht im Nachhinein einseitig geändert werden kann. Damit stellt das Urteil eine wichtige Orientierung für die Praxis der Erbschaftsteuer dar und sorgt für Rechtssicherheit bei der Verwaltung von Betriebsvermögen im Erbfall. Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Bindung an die im Erbschaftsteuerbescheid vorgenommene Aufteilung des Betriebsvermögensfreibetrags nach § 13a ErbStG ist auch für die Erben verbindlich, eine nachträgliche Änderung der Aufteilung durch einseitige Erklärung der Erben ist nicht möglich. Gründe 1. Einleitung Die Erbschaftsteuer spielt insbesondere bei der Übertragung von Unternehmen eine zentrale Rolle. Um die Fortführung von Betriebsvermögen nicht durch hohe Steuerlasten zu gefährden, sieht § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) einen
