OLG Stuttgart 4. Zivilsenat, Urteil vom 10.05.2017, Az.: 4 U 208/16

Zusammenfassung:

Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines Enkelkindes – OLG Stuttgart, Urteil vom 10.05.2017, 4 U 208/16 Zusammenfassung Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 10. Mai 2017 (Az. 4 U 208/16) beschäftigt sich mit der Amtshaftung im Kontext einer rechtswidrig ermöglichten Erwachsenenadoption eines Enkelkindes. Im Fokus steht die Verantwortlichkeit eines Amtsarztes, der ein Gutachten zur Geschäftsfähigkeit des Annahmewilligen erstellte, der an beginnender Demenz litt. Das Gericht stellte fest, dass eine Amtspflichtverletzung vorlag, da das Gutachten nicht den Anforderungen entsprach und somit die rechtswidrige Adoption ermöglichte. Dieses Urteil ist von großer Bedeutung für die Praxis, da es die Anforderungen an Amtsärzte bei Gutachtenerstellung im Erbrecht präzisiert und die Haftung für fehlerhafte Begutachtungen hervorhebt. Tenor Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte die beklagte Behörde zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund einer Amtspflichtverletzung des beteiligten Amtsarztes bei der Erstellung eines Gutachtens zur Geschäftsfähigkeit eines an beginnender Demenz leidenden Annahmewilligen. Die rechtswidrige Ermöglichung der Erwachsenenadoption eines Enkelkindes wurde als Folge dieser Pflichtverletzung festgestellt. Gründe der Entscheidung 1. Hintergrund und Sachverhalt Die Erwachsenenadoption ist im deutschen Recht ein hochgradig reguliertes Verfahren, das unter anderem die Prüfung der Geschäftsfähigkeit des Adoptionsbewerbers erfordert. Im vorliegenden Fall wollte ein Enkelkind durch die Adoption als Kind des Großvaters rechtlich anerkannt werden.

Tenor

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