BFH 2. Senat, Urteil vom 21.04.1982, Az.: II R 148/79

Zusammenfassung:

```html BFH-Urteil II R 148/79 vom 21.04.1982: Erbschaft nach New Yorker Recht und lebenslängliche Berechtigung an Trust-Erträgen Zusammenfassung: Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. April 1982 (Az. II R 148/79) befasst sich mit der erbrechtlichen Behandlung eines Erbfalls, bei dem der Erblasser nach dem Recht des Staates New York verfügt hat. Insbesondere ging es um die Frage, wie ein sogenannter „residual estate“ – also der verbleibende Reinnachlass nach Erfüllung bestimmter Legate – in einem Trust zu behandeln ist und welche steuerlichen Konsequenzen sich für den lebenslänglich Berechtigten an den Erträgen dieses Trusts ergeben. Der BFH entschied, dass die lebenslängliche Berechtigung an den Erträgen des Trusts grundsätzlich als Nießbrauch zu qualifizieren ist und somit nach deutschem Erbrecht in der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen ist. Dieses Urteil ist von großer Bedeutung für grenzüberschreitende Erbfälle, bei denen ausländische Rechtsinstitute wie Trusts eine Rolle spielen. Tenor Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass bei einer nach New Yorker Recht errichteten Verfügung, wonach der Residual Estate in einen Trust überführt wird, die lebenslängliche Berechtigung an den Erträgen des Trusts als Nießbrauch anzusehen ist. Diese Berechtigung ist steuerlich als ein Teil des Nachlasses zu erfassen und unterliegt der Erbschaftsteuer nach deutschem Recht. Gründe 1. Einleitung: Bedeutung des Urteils

Tenor

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