Fallinhalt:
Durch die strengen Anforderungen an UnternehmerInnen eine ordentliche und nachvollziehbare Buchführung vorzuweisen, kommt es nicht selten vor, dass diese Briefe vom Finanzamt bekommen mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung.
Welche Anforderungen müssen vorliegen?
Abgesehen von der richtigen Erfassung von Buchungen auf einem Programm (z.B. Excel-Tabellen), an denen keine unverfolgbaren Änderungen vorgenommen werden können, müssen Belege bestimmte Angaben haben („Muss-Angaben).
Die Belege müssen nachvollziehbar sein bezüglich Reihenfolge und Betrag.
Bei Unstimmigkeiten, wie zum Beispiel zu viele Einkäufe mit erheblichen Summen, die mit den eingereichten Belegen nicht übereinstimmen, könnte die Folge eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung sein.
Lösungsansatz:
In unserer Kanzlei fokussieren wir uns neben dem Erbrecht auch auf das Steuerrecht. Falls Sie von dieser Umsatzsteuer-Sonderprüfung betroffen sind, lohnt sich die anwaltliche Vertretung, um durch Verhandlungen und den richtigen Austausch von der Erhebung einer öffentlichen Klage abzusehen. Die Erledigung des Verfahrens gilt nicht als Bestrafung.
Ergebnis:
In diesem Fall wurde eine öffentliche Klage nicht erhoben und das Verfahren wurde eingestellt trotz Feststellung einer verkürzten Steuer von einer Summe von knapp 200.000€. Die Erledigung des Verfahrens gilt nicht als Bestrafung.