Miniaturfiguren von Geschäftsleuten um einen Geldschein auf einem blauen Hintergrund angeordnet.

Abfindung einer Pensionszusage ist nicht zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung

Betriebliche Gründe als Schlüssel zur Abfindung von Pensionszusagen Eine GmbH steckt in der Krise, der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer verzichtet vor dem Versorgungsfall auf seine Pensionszusage – und bekommt dafür eine Abfindung. Klingt nach klassischer verdeckter Gewinnausschüttung (vGA)? Nicht zwingend. Der BFH stellt klar: Wenn die Abfindung betrieblich begründet ist, kann sie auf Gesellschafterebene gerade keine vGA sein Was […]

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