Wer im Rotlicht als Anbieter auftritt, zahlt auch die Umsatzsteuer
Keine Sonderregeln für Prostitutionsleistungen Im Rotlichtgewerbe verschwimmen oft die Grenzen zwischen Selbständigkeit und Organisation. Wer gilt steuerlich als Leistender: die einzelne Prostituierte, die ihre Dienste anbietet, oder der Club, der Räumlichkeiten stellt, Werbung betreibt und als Ansprechpartner für die Gäste auftritt? Der Bundesfinanzhof musste genau diese Frage klären – und entschied, dass die rechtliche Einordnung […]
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