Ein Lippenstiftabdruck auf einem weißen Blatt Papier, umgeben von US-Dollar-Scheinen auf einem blauen Hintergrund.

Wer im Rotlicht als Anbieter auftritt, zahlt auch die Umsatzsteuer

Keine Sonderregeln für Prostitutionsleistungen Im Rotlichtgewerbe verschwimmen oft die Grenzen zwischen Selbständigkeit und Organisation. Wer gilt steuerlich als Leistender: die einzelne Prostituierte, die ihre Dienste anbietet, oder der Club, der Räumlichkeiten stellt, Werbung betreibt und als Ansprechpartner für die Gäste auftritt? Der Bundesfinanzhof musste genau diese Frage klären – und entschied, dass die rechtliche Einordnung […]

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