Vier Personen sitzen in einem Seminarraum, während eine Person spricht. Eine Person hat die Augen geschlossen.

Erbrecht kraft Wohlverhaltens? Die Grenzen der Testierfreiheit

Der Wille des Erblassers als Gesetz Als Erblasser möchten Sie nicht nur Ihr Vermögen verteilen, sondern Sie wollen damit auch bestimmte Werte oder Ziele fördern. Die Testierfreiheit (Art. 14 GG) gestattet Ihnen die weitgehende Festlegung der Erbfolge, denn sie gilt als fundamentales individuelles Selbstbestimmungsrecht. Sie müssen weder Ehegatten noch Verwandte bedenken und sind auch zu […]

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