Erbrecht kraft Wohlverhaltens? Die Grenzen der Testierfreiheit
Der Wille des Erblassers als Gesetz Als Erblasser möchten Sie nicht nur Ihr Vermögen verteilen, sondern Sie wollen damit auch bestimmte Werte oder Ziele fördern. Die Testierfreiheit (Art. 14 GG) gestattet Ihnen die weitgehende Festlegung der Erbfolge, denn sie gilt als fundamentales individuelles Selbstbestimmungsrecht. Sie müssen weder Ehegatten noch Verwandte bedenken und sind auch zu […]
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