Testamentsvollstrecker

Eine Person hält eine Kreditkarte in der linken Hand und tippt mit der rechten Hand auf die Tastatur eines Laptops.

Erbe muss Bankverbindung nicht nennen

Pflichten des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob ein Erbe verpflichtet ist, dem von der Erblasserin eingesetzten Testamentsvollstrecker seine Bankverbindung mitzuteilen, um die Auszahlung des Erbteils zu ermöglichen. Im Kern geht es um die Reichweite der Mitwirkungspflichten eines Erben im Rahmen einer angeordneten Testamentsvollstreckung sowie um die Frage, ob eine solche […]

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Gruppe von Holzfiguren mit einer roten Figur im Vordergrund und einer Sprechblase mit einem Kreuz.

Abberufung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB

Zerrüttung des Vertrauens als wichtiger Grund nach § 2227 BGB. Die Entlassung eines Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB setzt das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ voraus. Dabei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, bei der insbesondere Pflichtverletzungen oder eine nachhaltige Zerrüttung des Verhältnisses zu den Erben maßgeblich sein können. In der nachfolgenden Entscheidung des OLG Zweibrücken

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