Eine Person mit Handschellen übergibt Geld an eine andere Person in einem neutralen Umfeld.

Geldauflagen im Strafverfahren sind steuerlich nicht abziehbar

Abzugsverbot und mögliche Ausnahmen Ein Strafverfahren mit einer Geldauflage zu beenden, wirkt für viele Unternehmer wie ein Ausweg: 25.000 € gezahlt, Verfahren eingestellt, Ruhe im Gerichtssaal. Doch beim Finanzamt geht die Rechnung nicht auf. Der Bundesfinanzhof stellt klar: Geldauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO sind steuerlich nicht abziehbar. Nur eindeutig […]

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