Sittenwidrigkeit

Vier Personen sitzen in einem Seminarraum, während eine Person spricht. Eine Person hat die Augen geschlossen.

Erbrecht kraft Wohlverhaltens? Die Grenzen der Testierfreiheit

Der Wille des Erblassers als Gesetz Als Erblasser möchten Sie nicht nur Ihr Vermögen verteilen, sondern Sie wollen damit auch bestimmte Werte oder Ziele fördern. Die Testierfreiheit (Art. 14 GG) gestattet Ihnen die weitgehende Festlegung der Erbfolge, denn sie gilt als fundamentales individuelles Selbstbestimmungsrecht. Sie müssen weder Ehegatten noch Verwandte bedenken und sind auch zu […]

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Eine Hand hält eine Schere, die auf Papierfiguren einer Familie zeigt, bestehend aus zwei Erwachsenen und einem Kind.

Wann ist eine Enterbung sittenwidrig?

Die Enterbung im Veltins-Brauerei-Fall  Die Gestaltung eines Testaments unterliegt dem Grundsatz der Testierfreiheit. Erblasserinnen und Erblasser dürfen grundsätzlich frei darüber entscheiden, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt wird. Einschränkungen bestehen nur in engen gesetzlich definierten Grenzen, etwa bei einer behaupteten Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB. Im Erbrecht führt die Diskussion um die Sittenwidrigkeit häufig

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