Abfindung für den Ehevertrag
Ein Verzicht auf künftigen Unterhalt ist steuerpflichtig. Wer vor der Eheschließung Vermögen überträgt, um sich im Gegenzug den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche (Zugewinnausgleich, Unterhalt) zu sichern, muss vorsichtig sein und die Schenkungssteuer beachten. Was ist passiert? Der Kläger (Kl.) übertrug seiner zukünftigen Ehefrau (F) vor der Hochzeit ein Hausgrundstück als Pauschalabfindung. Im Gegenzug verzichtete F […]
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