Scheinrechnungen reichen nicht: Keine Einziehung bei unklarer Tat

Gerichte stoppen pauschale Vermögensabschöpfung. Scheinrechnungen, Schwarzgeld und eine Steuerverkürzung in sechsstelliger Höhe – doch die versuchte Einziehung des angeblich erlangten Tatlohns scheitert. Der Fall aus Hamburg zeigt eindrucksvoll, wie schnell Gerichte bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung rechtsstaatliche Grenzen überschreiten können – und wann der BGH zur Korrektur schreiten muss. Was ist passiert? Ein Hamburger Unternehmer betrieb […]

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