Nachlassverzeichnis

Leeres Blatt Papier mit Kästchen für eine Checkliste und einem schwarzen Stift auf einem Holztisch.

Nachlassverzeichnis richtig erstellen

Was Pflichtteilsberechtigte wissen müssen Ein Nachlassverzeichnis muss nach § 2314 BGB vollständig, übersichtlich und wahrheitsgemäß erstellt werden. Es muss alle Aktiva und Passiva des Nachlasses enthalten – darunter Bankguthaben, Immobilien, werthaltiger Hausratsowie Schenkungen der letzten zehn Jahre. Pflichtteilsberechtigte haben zudem einen gesetzlichen Anspruch auf Hinzuziehung beim Erstellen eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Reine Verweise auf Unterlagen oder pauschale Angaben reichen nicht aus. Pflicht zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses nach § 2314 BGB Im […]

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Ein Laptop auf einem Tisch neben einem Notizblock und einem Bleistift in der Hand einer Person.

Reichweite des Auskunftsanspruchs über den Umfang der Erbschaft

  Angaben von geringwertigen Nachlassgegenstände sind zulässig Der Auskunftsanspruch über das Nachlassverzeichnis ist ein zentrales Recht von Pflichtteilsberechtigten und Miterben, um Transparenz über den Nachlass des Erblassers zu erhalten. Er dient dazu, den Umfang des Nachlasses zu ermitteln und eine gerechte Verteilung sicherzustellen. Der Erbe ist verpflichtet, ein vollständiges und wahrheitsgemäßes Verzeichnis aller Nachlasswerte zu

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