Europäisches Nachlasszeugnis und Testierfähigkeit
Wenn Einwände die Erteilung verhindern Das Europäische Nachlasszeugnis dient der vereinfachten Abwicklung von Erbfällen mit Auslandsbezug. Es soll Erben ermöglichen, ihre Rechtsstellung in anderen EU-Mitgliedstaaten rasch und zuverlässig nachzuweisen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass bereits die Erhebung von Einwänden durch Beteiligte die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses verhindern kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn […]
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