GmbH-Anteile des Mitunternehmers nicht automatisch Sonderbetriebsvermögen
BFH verschärft die Anforderungen an Sonderbetriebsvermögen II bei Holding-Strukturen Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 25.09.2025 entschieden, dass GmbH-Anteile eines Mitunternehmers nicht allein wegen einer Konzern- oder Holdingstruktur als Sonderbetriebsvermögen II zu qualifizieren sind. Maßgeblich bleibt eine wirtschaftliche Verflechtung plus Beherrschung – und der Ausschluss verlustgeneigter Wirtschaftsgüter. Was ist passiert? Eine GmbH & Co. KG hielt sämtliche […]
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