Keine erste Tätigkeitsstätte für Leiharbeitnehmer beim Entleiher
BFH stärkt Leiharbeitnehmer – Reisekosten statt Entfernungspauschale Wer täglich zur selben Firma fährt, denkt schnell: Das ist mein Arbeitsplatz – steuerlich gesehen aber nicht unbedingt. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Leiharbeitnehmer haben beim Entleiher keine erste Tätigkeitsstätte, selbst wenn sie dort über Jahre eingesetzt werden. Für sie bedeutet das bares Geld – denn statt der begrenzten Entfernungspauschale […]
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