Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden bleibt bestehen

Steuerschulden und fehlende Zuverlässigkeit schließen eine Wiederzulassung nach § 35 GewO weiterhin aus. Wer über Jahre Steuern nicht zahlt, gefährdet nicht nur die öffentliche Hand – sondern auch seine gewerberechtliche Existenz. Denn aus Sicht der Behörden ist die Zuverlässigkeit kein dehnbarer Begriff: Sie verlangt wirtschaftliche Ordnung und rechtstreues Verhalten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun entschieden, dass […]

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