Geldauflage

Eine Person mit Handschellen übergibt Geld an eine andere Person in einem neutralen Umfeld.

Geldauflagen im Strafverfahren sind steuerlich nicht abziehbar

Abzugsverbot und mögliche Ausnahmen Ein Strafverfahren mit einer Geldauflage zu beenden, wirkt für viele Unternehmer wie ein Ausweg: 25.000 € gezahlt, Verfahren eingestellt, Ruhe im Gerichtssaal. Doch beim Finanzamt geht die Rechnung nicht auf. Der Bundesfinanzhof stellt klar: Geldauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO sind steuerlich nicht abziehbar. Nur eindeutig […]

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Richterhammer auf einem Tisch mit Personen im Hintergrund in einem Gerichtssaal.

Kein Betriebsausgabenabzug bei Geldauflagen

Auflagen nach § 153a StPO steuerlich nicht abziehbar Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung – beendet gegen Zahlung von 25.000 € an die Staatskasse. Der Unternehmer wähnt sich klug, denn er setzt den Betrag einfach als Betriebsausgabe ab. Doch das Finanzamt sagt: Nein.Und der Fall landet beim Bundesfinanzhof. Mit seinem Urteil vom 21.03.2024 (X R 10/23) zieht der BFH die Grenze

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