Geldauflagen im Strafverfahren sind steuerlich nicht abziehbar
Abzugsverbot und mögliche Ausnahmen Ein Strafverfahren mit einer Geldauflage zu beenden, wirkt für viele Unternehmer wie ein Ausweg: 25.000 € gezahlt, Verfahren eingestellt, Ruhe im Gerichtssaal. Doch beim Finanzamt geht die Rechnung nicht auf. Der Bundesfinanzhof stellt klar: Geldauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO sind steuerlich nicht abziehbar. Nur eindeutig […]
Geldauflagen im Strafverfahren sind steuerlich nicht abziehbar Read More »


