Familienheim

Familie sitzt an einem Tisch im Freien mit verschiedenen Speisen und Getränken während des Sonnenuntergangs.

Familienheim bleibt auch in der Ehegatten-GbR steuerfrei

BFH konkretisiert Steuerbefreiung bei Übertragung des Familienheims Die Übertragung eines Familienheims in das Vermögen einer Ehegatten-GbR löst eine Schenkung aus – doch bedeutet das automatisch Schenkungsteuer? Der BFH verneint und erweitert die Reichweite der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG: Auch Gesamthandseigentum kann begünstigt sein. Ein wichtiges Signal für die steuerliche Behandlung ehebedingter Vermögensübertragungen. […]

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Zwei Holzfiguren in lila und blau neben einer goldenen Lupe auf einem Tisch.

Pflichtteilsanspruch im Erbrecht

Streit um Stundung und Hausvermögen Der Pflichtteilsanspruch stellt einen zentralen Ausgleich zwischen der Testierfreiheit des Erblassers und den berechtigten Interessen naher Angehöriger dar. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Konflikten, wenn der Pflichtteilsanspruch auf einen Nachlass trifft, der überwiegend aus einer Immobilie oder anderen schwer teilbaren Vermögenswerten besteht. Besonders problematisch wird dies, wenn

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Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern posiert lächelnd vor einem Haus.

Familienheim geerbt: Steuerbefreiung endet am Grundstücksrand

Steuerfreiheit nur für das Grundstück mit dem Familienheim Steuerfrei erben klingt einfach – ist es aber nicht. Das zeigt ein aktuelles Urteil zur Steuervergünstigung für das Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG. Eine Tochter übernimmt das Elternhaus, wohnt darin weiter und erwartet zu Recht eine Steuerbefreiung. Doch weil zum Nachlass auch ein angrenzendes, unbebautes Grundstück gehört,

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Eine Familie steht zusammen vor einem Wohnhaus, bestehend aus zwei Erwachsenen und drei Kindern.

Keine Steuerbegünstigung fürs Familienheim ohne tatsächliche Eigennutzung

Steuerfreies Familienheim? Nicht ohne vorherigen Einzug. Was für viele nach einem klaren Fall der Steuerbefreiung klingt, entpuppte sich vor Gericht als steuerlicher Stolperstein. Denn das sogenannte Familienheim, das unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden kann, verliert diesen Status schneller als gedacht – insbesondere dann, wenn der Erblasser selbst nie dort gewohnt hat. Ein aktuelles Urteil

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