Einziehung bleibt trotz Fristüberschreitung zulässig

Fristversäumnis allein schützt nicht vor Vermögensabschöpfung Die Einziehung von Taterträgen zählt zu den schärfsten Instrumenten der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung – doch was passiert, wenn die Entscheidung darüber erst lange nach dem Urteil erfolgt? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zu befassen. Im Zentrum stand dabei die sogenannte Sechsmonatsfrist des § 423 Abs. 2 StPO. Der […]

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