Schuldzinsenabzug bei steuerpflichtigen Erstattungszinsen
Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommenssteuernachzahlung aufgenommen worden ist, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sein, wenn die Einkommenssteuer später wieder herabgesetzt und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen im Sinne des § 233 a AO in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EstG gezahlt werden. Insoweit liegt […]
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