Richterhammer auf einem Tisch mit Personen im Hintergrund in einem Gerichtssaal.

Kein Betriebsausgabenabzug bei Geldauflagen

Auflagen nach § 153a StPO steuerlich nicht abziehbar Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung – beendet gegen Zahlung von 25.000 € an die Staatskasse. Der Unternehmer wähnt sich klug, denn er setzt den Betrag einfach als Betriebsausgabe ab. Doch das Finanzamt sagt: Nein.Und der Fall landet beim Bundesfinanzhof. Mit seinem Urteil vom 21.03.2024 (X R 10/23) zieht der BFH die Grenze […]

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