Ein Sparschwein, eine rote Figur und ein Schild mit der Aufschrift 'Tax' neben einem Stapel Münzen.

Einkommensteuer aus Betriebsaufgabe keine Nachlassschuld

Rückwirkende Betriebsaufgabe erhöht Steuerlast der Erben Stirbt ein Unternehmer, übernehmen die Erben nicht nur Vermögen, sondern oft auch komplexe steuerliche Pflichten. Besonders heikel wird es, wenn eine Betriebsaufgabe rückwirkend erklärt wird: Dann können hohe Einkommensteuern entstehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte nun klar – diese Steuern mindern die Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeiten. Ein klares Signal für […]

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