Vier Holzfiguren stehen neben gestapelten Münzen, eine Figur ist auf einem höheren Stapel platziert.

Atypisch stille Beteiligung schließt Organschaft nicht aus

Hintergrund des Falls: Streit um den „ganzen Gewinn“ Für viele Unternehmensgruppen war es eine gefährliche Grauzone: Wer eine GmbH mit atypisch stiller Beteiligung hatte, riskierte nach Ansicht der Finanzverwaltung den Verlust der körperschaftsteuerlichen Organschaft – und damit hohe Steuernachzahlungen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun im Urteil vom 11.12.2024 (Az. I R 17/21) klargestellt: Diese Sicht […]

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