Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei der KGaA
BFH verlangt vorgelagertes Feststellungsverfahren auch bei Körperschaftsteuer Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 15.10.2025 klargestellt, dass bei einer KGaA die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen zwingend vorgelagert ist – selbst dann, wenn Streitgegenstand ein Körperschaftsteuerbescheid ist. Die Entscheidung stärkt die verfahrensrechtliche Systematik und hat erhebliche Auswirkungen auf Organschaftsfälle mit vororganschaftlichen Mehrabführungen. Was ist passiert? […]
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