Berliner Testament

Berliner Testament & Pflichtteilsstrafklausel: 5 Hinweise

Ein Berliner Testament kann eine Pflichtteilsstrafklausel enthalten. Diese Klausel sichert den Zweck des Berliner Testaments ab, der darin besteht, gemeinsame Kinder erst dann zu Erben zu machen, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei dem Tod des ersten Elternteils/Ehepartner sollen die Kinder erst einmal vom Erbe ausgeschlossen sein. Doch das deutsche Erbrecht sieht mit dem Pflichtteil ein gesetzliches Minimum für jeden Erbfall z.B. der Eltern vor. Pflichtteilsberechtigt sind nur die nächsten Angehörigen wie Ehepartner/Lebenspartner, Kinder oder Eltern. Die Experten der Fachkanzlei für Erb- und Steuerrecht Scheidt Kalthoff & Partner informieren in diesem Beitrag über die Pflichtteilsstrafklausel in einem Berliner Testament, ihre steuerlichen Folgen und mögliche andere Regelungen, um z.B. Freibeträge der Erbschaftsteuer ausnutzen zu können.

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