Holzbuchstaben, die das Wort 'TAX' bilden, zusammen mit Symbolen und Münzen auf einem Tisch.

Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bleibt trotz Widerruf bestehen

Steuervorteil auch bei Widerruf und Nießbrauchsbesteuerung gesichert Wenn Unternehmensanteile verschenkt und später wieder zurückgeholt werden, droht oft das Aus für steuerliche Vergünstigungen. Doch muss die Verschonung nach § 13a ErbStG in solchen Fällen wirklich entfallen? Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt: Auch bei einem Widerruf der Schenkung und einer Besteuerung der Nutzungen nach § 29 Abs. […]

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