Ein Arzt mit Brille und Stethoskop untersucht einen Patienten im Krankenhaus.

Vermächtnis an den Hausarzt

Testierfreiheit hat Vorrang vor berufsrechtlichem Zuwendungsverbot Ein Patient verspricht seinem langjährigen Hausarzt die Zuwendung eines Grundstücks für den Fall seines Todes – als Gegenleistung für eine intensive medizinische Betreuung mit Hausbesuchen und ständiger Erreichbarkeit. Eine solche Vereinbarung wirft berufs- und erbrechtliche Fragen auf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil nun wichtige Klarstellungen getroffen.[1] […]

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