Betriebsratsanhörung Kündigung bei Personaleinsatz im Ausland
Der räumliche Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes richtet sich nach dem Territorialitätsprinzip. Das Gesetz gilt für all in der Bundesrepublik ansässigen Betriebe. Ob es auch im Ausland tätige Arbeitnehmer deutscher Betriebe erfasst ist eine Frage seines persönlichen Geltungsbereichs. Erfasst werden nur solche Mitarbeiter, bei deren Tätigkeit es sich um eine „Ausstrahlung“ des Inlandsbetriebs handelt. Erforderlich ist eine […]
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