Zulassungspflichtigen Berufsgruppen drohen existenzgefährdende berufsrechtliche Konsequenzen bei strafrechtlichen Verurteilungen:
Eine rechtskräftig verurteilte Steuerhinterziehung kann zum Widerruf der Approbation führen.
Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen der Berufsunwürdigkeit. Die ist dann der Fall, wenn die vorliegende Steuerhinterziehung die Annahme rechtfertigen würde, der Arzt werde auch in Zukunft den Vorschriften und der mit dem Arztberuf einhergehenden Pflichten zuwiderhandeln; insbesondere eine erhebliche Steuerhinterziehung über mehrere Jahre oder aber in erheblichem Ausmaß können solche Annahmen begründen. Grund: Ein beharrliches Gewinnstreben um jeden Preis stehe in einem offenen Widerspruch zum Bild des helfenden Arztes und ist somit untragbar.
Es gilt, die Berufswürdigkeit bereits im Strafverfahren aufzuzeigen, dass jedenfalls für die Zukunft berufsspezifische Vorschriften und Pflichten geachtet werden und folglich eine ordnungsgemäße Berufsausübung ausreichend gewährleistet ist.