Sohn einer getöteten Mutter erhält 10.000 Euro Hinterbliebenengeld

Anspruchsvoraussetzungen, Bemessung und Rechtsprechung Hinterbliebene einer verstorbenen Person können in bestimmten Fällen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Das sogenannte Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB soll den immateriellen...

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Anspruchsvoraussetzungen, Bemessung und Rechtsprechung

Hinterbliebene einer verstorbenen Person können in bestimmten Fällen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Das sogenannte Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB soll den immateriellen Schaden ausgleichen, der durch den Verlust eines nahen Angehörigen entsteht. Dazu muss ein persönliches Näheverhältnis zum Getöteten nachgewiesen werden.

Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld besteht und wie sich dessen Höhe bemisst. Die rechtliche Einordnung des Falles zeigt, welche Kriterien die Gerichte bei der Beurteilung solcher Ansprüche heranziehen und welche Nachweise von den Antragstellern erbracht werden müssen.

Was ist geschehen?

Der Kläger hat Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren gegen das ihm am 1. Oktober 2024 zugestellte Urteil des Landgerichts vom 30. September 2024 beantragt. Er hat eine Berufungsbegründung eingereicht und verfolgt einen bereits erstinstanzlich geltend gemachten Anspruch des Insolvenzschuldners auf Geldentschädigung weiter.

Der Beklagte, der Stiefvater des Insolvenzschuldners, wurde am 29. März 2023 wegen Mordes an der Mutter des Insolvenzschuldners zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Der Kläger macht geltend, der Insolvenzschuldner habe durch die Tat eine massive Anpassungsstörung erlitten.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, weil es den Vortrag zu den gesundheitlichen Folgen für unzureichend hielt. Insbesondere habe es an konkreten Symptomen gefehlt, die eine Beweisaufnahme gerechtfertigt hätten.

Anspruch auf Hinterbliebenengeld

Der Anspruch auf Zahlung von Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB setzt lediglich ein persönliches Näheverhältnis zwischen dem Anspruchsteller und dem Getöteten voraus. Die Darlegung eines erlittenen seelischen Leids ist nicht erforderlich.

Das OLG Frankfurt stellt klar, dass über die Darlegung des persönlichen Näheverhältnisses hinaus keine weiteren Ausführungen des Anspruchstellers zu seiner persönlichen Betroffenheit erforderlich sind. Mangels besonderer Anhaltspunkte hält das OLG ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000 Euro für angemessen.

Das persönliche Näheverhältnis

Der Kläger beruft sich auf das Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB und verweist auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main, nach der 10.000 Euro als Orientierungswert gelten. Das persönliche Näheverhältnis zwischen dem Insolvenzschuldner und seiner verstorbenen Mutter sei gegeben und nicht widerlegt. Der Beklagte bestreitet das Näheverhältnis des Insolvenzschuldners zu seiner Mutter und argumentiert, dass ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld nicht bestehe. Zudem fehle es an einer nachweisbaren psychischen Beeinträchtigung.

Das Gericht sieht die Erfolgsaussichten für einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld als gegeben an. § 844 Abs. 3 BGB setzt ein besonderes persönliches Näheverhältnis voraus, das bei einem Kind grundsätzlich vermutet wird. Diese gesetzliche Vermutung sei im konkreten Fall nicht widerlegt worden.

Die Höhe des zugesprochenen Betrages orientiert sich an der Rechtsprechung. Der Kläger konnte jedoch keinen ausreichenden Nachweis für einen über den Regelbetrag hinausgehenden Schaden erbringen. Daher wurde der Anspruch auf 10.000 Euro begrenzt.

Darüber hinaus stellte das OLG klar, dass bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes die Intensität und Dauer des erlittenen seelischen Leids sowie der Grad des Verschuldens des Schädigers eine Rolle spielen. Da im vorliegenden Fall keine außergewöhnlichen Umstände ersichtlich waren, wurde der Regelbetrag von 10.000 Euro zugesprochen.

Erforderliche Begründung für die Hinterbliebenenleistung Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bestätigt die Erfolgsaussichten der Klage auf Hinterbliebenengeld. Die Entscheidung zeigt die Notwendigkeit einer detaillierten Darlegung der psychischen Beeinträchtigung, um eine höhere Entschädigung zu erhalten. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Beweisführung in Schmerzensgeldverfahren und bestätigt die gesetzliche Vermutung des Näheverhältnisses zwischen Eltern und Kindern im Rahmen des § 844 Abs. 3 BGB.

Tipp:

• Persönliches Näheverhältnis darlegen:
Entscheidend ist eine enge Beziehung zur verstorbenen Person. Bei Eltern, Kindern oder Ehegatten wird diese automatisch vermutet.
• Angemessene Anspruchshöhe beachten:
Ohne besondere Umstände beträgt das Hinterbliebenengeld in der Regel 10.000 Euro. Höhere Summen erfordern eine detaillierte Darlegung der seelischen Beeinträchtigung.
• Sorgfältige Beweisführung:
Ärztliche Gutachten oder psychologische Stellungnahmen können helfen, eine überdurchschnittliche psychische Belastung glaubhaft zu machen.

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