So vererben die Deutschen: Deutsche-Bank Studie

Warum Sie sich mit Ihrem eigenen Nachlass befassen sollten! Die Erbfolge regelt, wer nach dem Tod einer Person deren Vermögen erhält. Dabei wird zwischen der gewillkürten und der gesetzlichen Erbfolge...

kontaktaufnahme

Berlin
+49 30 - 32 51 21 550

Bochum
+49 234 - 95 70 07 00

Dortmund
+49 231 - 97 39 41 00

Duisburg
+49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf
+49 211 - 75 61 51 00

Essen
+49 201 - 85 77 01 00

Warum Sie sich mit Ihrem eigenen Nachlass befassen sollten!

Die Erbfolge regelt, wer nach dem Tod einer Person deren Vermögen erhält. Dabei wird zwischen der gewillkürten und der gesetzlichen Erbfolge unterschieden. Während die gewillkürte Erbfolge auf dem individuellen Willen des Erblassers basiert und durch ein Testament oder einen Erbvertrag festgelegt wird, greift die gesetzliche Erbfolge immer dann, wenn keine solche Verfügung von Todes wegen vorliegt. Beide Formen der Erbfolge haben rechtliche Besonderheiten und können in der Praxis zu komplexen Fragestellungen führen, insbesondere bei mehreren Erben oder bei Streitigkeiten über die Auslegung der Erbregelungen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie im Jahre 2024 geerbt und vererbt wurde:

Studie zeigt: Vererbte Vermögen werden größer, aber Nachlassplanung bleibt unbeliebt

Die Auseinandersetzung mit der eigenen Vermögensnachfolge wird zunehmend vermieden, obwohl die vererbten Vermögenswerte stetig anwachsen und deren Struktur immer komplexer wird. Dies ist ein zentrales Ergebnis der aktuellen, repräsentativen Studie „Erben und Vererben 2024“, durchgeführt von der Deutschen Bank in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach.

Laut der Studie vermeiden 64 Prozent der Bundesbürger das Thema Erben und Vererben – ein Anstieg im Vergleich zu 60 Prozent im Jahr 2018. Zwar befürworten inzwischen 41 Prozent der Befragten mehr Transparenz und Offenheit in Bezug auf Nachlassfragen, doch die Praxis zeigt ein anderes Bild: Nur 32 Prozent der Erben geben an, dass im Vorfeld des Erbfalls umfassend und offen mit allen Beteiligten über den Nachlass gesprochen wurde. Im Jahr 2018 lag dieser Wert noch bei 35 Prozent.

Das Planen des Nachlasses lohnt sich!

Raffael Gasser, Leiter des Wealth Management & Private Banking Deutschland der Deutschen Bank, betont: „Das Thema Erben und Vererben bleibt für viele Menschen eine emotionale und organisatorische Herausforderung. Gleichzeitig verdeutlicht unsere Studie, dass vererbte Vermögen in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit immer wichtiger für die finanzielle Absicherung und Altersvorsorge werden. Ein ungeregelter Nachlass kann jedoch sowohl emotionale als auch finanzielle Belastungen für die Hinterbliebenen mit sich bringen. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Vermögensnachfolge, begleitet von der Familie und professionellen Beratern, Missverständnisse und Konflikte vermeidet – und so den Interessen des Erblassers wie auch der Erben gerecht wird.[1]

Die Nachlassplanung mit einer anwaltlichen Beratung zu empfehlen

Die Mehrheit der Deutschen empfindet das Erbrecht als komplex – 73 Prozent der Befragten teilen diese Einschätzung. Lediglich 47 Prozent der Erblasser verfügen über ein klares Verständnis der gesetzlichen Erbfolge. Infolgedessen suchen immer mehr Menschen professionellen Rat bei Finanz- und Rechtsexperten.

88 Prozent derjenigen, die ein Testament verfassen, ziehen Experten hinzu – ein Anstieg gegenüber 84 Prozent im Jahr 2018 und 72 Prozent im Jahr 2012. Notare sind dabei die erste Anlaufstelle (55 Prozent; 2018: 53 Prozent), gefolgt von Anwälten (17 Prozent; 2018: 15 Prozent). Beratung durch Freunde oder Verwandte wird hingegen seltener in Anspruch genommen (9 Prozent; 2018: 17 Prozent) Bei Scheidt Kalthoff & Partner beraten wir Sie gerne bei der Erstellung Ihres Testaments. Auf unserer Website finden Sie als erste Anlaufstelle unseren Erbrechtsguide, der Ihnen bei den ersten Fragen der Erstellung eines Testaments behilflich sein wird.

Tipp:

1. Handeln Sie rechtzeitig

Die Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn sie vor der Entdeckung der Steuerhinterziehung durch das Finanzamt eingereicht wird. Sobald eine Betriebsprüfung oder Steuerfahndung begonnen hat, entfällt die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Zögern Sie daher nicht, wenn Sie Fehler in Ihrer Steuererklärung bemerken.

2. Stellen Sie vollständige Angaben sicher

Eine Selbstanzeige muss alle steuerlich relevanten Tatsachen umfassen. Dazu gehören alle betroffenen Veranlagungszeiträume und Einkünfte. Eine „Teil-Selbstanzeige“ – also das Offenlegen nur eines Teils der Fehler – ist unwirksam und kann zu weiteren rechtlichen Problemen führen.

3. Vermeiden Sie Verzögerungen

Nach Einreichung der Selbstanzeige prüft das Finanzamt Ihre Angaben. Achten Sie darauf, dass Sie auf Nachfragen zügig und umfassend reagieren. Verzögerungen oder unvollständige Antworten könnten Misstrauen wecken und den Erfolg gefährden.

4. Behalten Sie die Fristen im Blick

Das Finanzamt setzt nach der Prüfung der Selbstanzeige eine Frist für die Nachzahlung. Halten Sie diese Frist unbedingt ein, da die strafbefreiende Wirkung sonst erlischt.

5. Lassen Sie sich professionell unterstützen

Die Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess, bei dem bereits kleine Fehler die Wirksamkeit gefährden können. Ein erfahrener Anwalt oder Steuerberater kennt die gesetzlichen Anforderungen und hilft Ihnen dabei, die Anzeige korrekt vorzubereiten und einzureichen.

Quellen


[1] https://www.db.com/news/detail/20241126-deutsche-bank-studie-erben-und-vererben-2024?language_id=3

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwälte und Berater


Mathias Scheidt

Mathias Scheidt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Matthias Kalthoff

Matthias Kalthoff

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Lena Frescher

Lena Frescher

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

KONTAKT

Professionelle
Rechtsberatung

Sie erreichen uns an den Standorten in
berlin
Berlin

+49 30 - 32 51 21 550

bochum
Bochum

+49 234 - 95 70 07 00

dortmund
Dortmund

+49 231 - 97 39 41 00

duisburg
Duisburg

+49 203 - 94 19 31 00

duesseldorf
Düsseldorf

+49 211 - 75 61 51 00

essen
Essen

+49 201 - 85 77 01 00

videoberatung und videokonferenzen
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Klicke oder ziehe eine Datei in diesen Bereich zum Hochladen.
Checkboxen
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.

Formular

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.
Checkboxen
Nach oben scrollen