Professionelle Rechtsberatung
Unterstützung beim Einreichen des W-8 BEN-Formulars
Willkommen bei Scheidt Kalfthoff & Partner-Ihre Experten für steuerrechtliche Angelegenheiten!
Wir bei Scheidt Kalfthoff & Partner beraten und unterstützen Sie als Fachkanzlei für Steuerrecht bei der Vorbereitung und der Abgabe eines W-8 BEN-Steuerformulars.
Unsere Kanzlei
Das W-8 BEN-Formular
Falls Sie Konten oder Depots in den USA besitzen und dort nicht steuerpflichtig sind, müssen Sie das W-8-Formular ausfüllen und einreichen, wenn dieses Vermögen in das Ausland überwiesen werden soll.
Dieses Formular gilt als Bescheinigung dafür, dass Ihr Einkommen nicht aus den USA stammt und somit nicht als steuerpflichtig in den USA einzustufen ist.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Einschätzung, ob Sie ein W-8-BEN-Formular stellen müssen,in der Unterstützung bei der Erstellung jeglicher rechtlichen und administrativen Formulare sowie bei Anträgen für verschiedene notwendige Nachweise oder Dokumente. Zudem stehen wir Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen des W-8-BEN-Formulars zur Seite, bei der Verfolgung des Stands Ihres Antrags und informieren Sie regelmäßig über den Fortschritt. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei laufenden steuerlichen Angelegenheiten mit rechtlichem Bezug zu den USA.
Insbesondere für Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten im Ausland kann der Antrag des W-8-Formulars eine Herausforderung sein. Der Antrag muss gestellt werden, um sicherzustellen, dass ausländische Steuervorschriften eingehalten werden und möglicherweise erhebliche Summen zu sparen.
Unsere Anwälte und Berater stehen Ihnen als Experten in der Bearbeitung und Einreichung des W-8-BEN-Formulars zur Seite. Neben der Wahl des richtigen W-8-Formulars, helfen wir Ihnen die korrekte Höhe der Steuereinbehaltung zu ermitteln und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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