Das Arbeitsrecht ist nach dem Willen des Gesetzgebers in erster Linie Arbeitnehmerschutzrecht. So sollen die Interessenlagen und die Machtverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Einklang gebracht werden. Arbeitsverhältnisse bestehen dabei aber nicht nur aus Verträgen. Das Arbeitsleben selbst ist vielmehr eine Form des zwischenmenschlichen Zusammenlebens, auf jeden Fall des Zusammenwirkens, welches durch die jeweiligen Persönlichkeiten geprägt wird – auch insoweit gilt das Arbeitsrecht.
Grundlage unserer Beratung sind daher neben der Gesetzeslage und der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zum einen die vertraglichen Absprachen und andererseits die konkreten und mitunter persönlichen Umstände des Einzelfalls. Unabhängig davon, ob Sie Rechte als Arbeitnehmer geltend machen oder ob Sie als Arbeitgeber den Arbeitnehmer in die Grenzen seiner Rechte weisen wollen. GSP Dr. Glaser & Scheidt vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragestellungen des Arbeitsrechts, dies auch interdisziplinär im Zusammenhang mit dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
Insbesondere zu den Themen:
- Abmahnung
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag sowie Abfindungen
- Abfindungsberechnung
- Betriebsvereinbarungen
- Tarifverträge
- Vertretung einzelner Personengruppen wie z.B.:
- Geschäftsführer
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- leitende Angestellte
- Handelsvertreter
- Angestellte des öffentlichen Dienstes
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