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Vorsorge & Vollmacht

Wer schwer erkrankt, braucht Hilfe für sich und seine Angelegenheiten. Das betrifft auch das eigene Vermögen inklusive Konten und Immobilien. Dessen Verwaltung soll meist nicht in fremde Hände gelegt werden. Aber auch die eigene Betreuung, die Bestimmung des Aufenthaltsortes oder gesundheitliche Entscheidungen sind planbar.

Vorsorgevollmacht

Wir planen und sorgen für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst für sich sorgen können.
Verliert jemand seine Geschäftsfähigkeit, muss grundsätzlich ein Betreuer für ihn/sie bestellt werden. Gerade dies schließt die Vorsorgevollmacht aus. Denn der Betreuer ist häufig eine dem Betreuten völlig fremde Person. Durch eine Vollmacht können Sie in Zeiten, in denen die Geschäftsfähigkeit (noch) gegeben ist, eine Vertrauensperson benennen. Eine solche Vollmacht muss nicht zwingend vom Notar beurkundet oder beglaubigt sein. Hat der geschäftsunfähige Vollmachtgeber allerdings Immobiliarvermögen, können Immobiliengeschäfte nur mit einer mindestens notariell beglaubigten Vollmacht vollzogen werden. Gleiches gilt für unternehmensbezogene Geschäfte, die der Anmeldung beim Handelsregister bedürfen. Unser Notar wählt rechtssichere Formulierungen und berät eingehend über die Tragweite der Vollmacht. Er verschafft sich darüber hinaus Gewissheit über die Identität des Vollmachtgebers. Auch prüft er die Geschäftsfähigkeit des Erklärenden.

Ihre Ansprechpartner:
Notar Dr. Gunnar Glaser
Notar* Dr. Gunnar Glaser
Rechtsanwalt u. Notar*
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Patientenverfügung

Es kommt vor, dass jemand in eine lebensbedrohliche Lage kommt und seinen eigenen Willen nicht mehr mitteilen kann. Dennoch müssen und wollen die Ärzte eine Entscheidung in seinem Interesse treffen. Für solche Fälle gibt es die sogenannte Patientenverfügung, für die keine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Allerdings ist sie oft Bestandteil der Vorsorgevollmacht und wird oft zugleich vom Notar ausgefertigt. Die Patientenverfügung beinhaltet auch Fragen zur Organspende und Zwangsernährung in Notsituationen. Liegen bereits Erkrankungen vor, sollten Sie vor dem Notartermin mit Ihrem Arzt darüber sprechen.

Betreuungsverfügung

Wer selbst bestimmen will, von wem er später betreut werden will, der sollte das in einer Betreuungsverfügung festhalten. Darin lässt sich beispielsweise auch die Art und Weise der Vermögensverwaltung durch den Betreuer vermerken. Wie die Patientenverfügung wird auch die Betreuungsverfügung in der Regel mit einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht kombiniert.

* Amtssitz des Notars in Bochum

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Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 97 65 77 16

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 952 50 09

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 70 90 36 0

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 42 47 12 10

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 - 894 50 64

Frankfurt, Bockenheimer Landstraße 17-19, Tel.: +49 69 - 710 45 51 22

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