Wird ein Unternehmen gegründet, übertragen oder liquidiert, ist das in der Regel nicht ohne Notar möglich. Das gilt insbesondere für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), offene Handelsgesellschaften (oHG), Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften (KG). Als Notar sind wir für die Ausarbeitung der notwendigen Verträge zuständig und melden das Unternehmen im Handelsregister an oder ab.
Unternehmensnachfolge
Als Unternehmer sollten Sie immer auch an Ihre Nachfolge denken. Lassen sich die gesellschaftsrechtlichen mit den erbrechtlichen oder testamentarischen Regelungen vereinbaren oder müssen etwaige Widersprüche geklärt werden?
Damit Ihr Unternehmen auch im Notfall jederzeit handlungsfähig bleibt, ist eine entsprechende Vorsorge notwendig. Darunter fällt beispielsweise die Ausstellung einer General- bzw. Vorsorgevollmacht für eine Person Ihres Vertrauens.
Eine anwaltliche und steuerliche Beratung ist hinsichtlich der komplexen unternehmensrechtlichen Fragen empfehlenswert.
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